Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.06.1977
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Schlußbestimmungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gold-, Silber- und Perlensticker ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1977 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1977 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 30. November 1977 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Dezember 1977 in Kraft.
Schlagworte
Goldsticker, Silbersticker
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Gesetzesnummer
10006569
Dokumentnummer
NOR12071680
Alte Dokumentnummer
N51977156290