Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malaysia,
als Mitglieder des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt aus 1944 und vom Wunsch geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart: