Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 10
Inkrafttretensdatum
01.04.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
50/04 Berufsausbildung
Beachte
vgl. auch Art. VII und Art. VIII der V
BGBl. Nr. 253/1983.
Text
Anlage 10
Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Miedererzeuger |
Berufsbild
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, des Zubehörs und des modischen Aufputzes, deren Eigenschaften, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten |
Hand- und Maschinnähen (Geradstich, Zierstiche, elastische Stiche) |
- | Fertigen von Verschlüssen (Haken-, Zipp-, Knopf- und Ösenverschluß) |
Einfassen | - | - |
Versäubern der Nähte mit Bändern | - | - |
- | Rollieren | - |
Ausfertigen und Komplettieren |
Annähen von Knöpfen | - | - |
- | Bügeln |
Schnüren |
- | Kenntnis der anatomischen Körperformen |
- | Maßnehmen |
- | Zusammennähen von Maßproben, Kontrolle der vorgegebenen Maße |
- | Maßstücke anziehen, abstecken, Änderungen vornehmen |
- | Grundkenntnisse über das Anfertigen von Schnittzeichnungen | Kenntnis über das Anfertigen von Schnittzeichnungen |
- | Grundkenntnisse im Zuschnitt | Kenntnis im Zuschnitt |
- | - | Grundkenntnisse über Veränderungen der Brust, des Bauches und der Wirbelsäule |
- | - | Grundkenntnisse über chirurgisch veränderte Körperformen |
- | - | Formgebung, Stützung, Verlagerung und Haltung des veränderten Körpers |
- | - | Anfertigen und Einarbeiten von Ausgleichspolster, Hebe- und Innenmieder |
- | - | Einarbeiten von Brustprothesen |
- | - | Grundkenntnisse über Veränderungen der Körperform von werdenden Müttern |
- | - | Anfertigen von Umstands- und Nachmiedern |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen, arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind dem Lehrling spätestens in dem jeweils angegebenen Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, daß sie nach einer Einführung erweitert und vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis zur Anwendung gebracht werden.
Verhältniszahlen
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 177/2005)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2005,)
Schlagworte
Werkstoff, Verarbeitungsmöglichkeit, Handnähen, Hakenverschluß,
Zippverschluß, Knopfverschluß, Hebemieder, Umstandsmieder
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015
Gesetzesnummer
10006525
Dokumentnummer
NOR40064630