Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen Art. 3

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 532/1976

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

22.09.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

ARTIKEL 3

Die Vertragsparteien haben bereits am 18. Juli 1972 ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für ihre Staatsbürger abgeschlossen. Über die Bestimmungen dieses Abkommens hinaus werden sie bestrebt sein, alle Formalitäten in Zusammenhang mit Reisen ihrer Staatsbürger zwischen Österreich und Polen zu erleichtern und zu vereinfachen sowie allfällige sonstige Schwierigkeiten, welche dem gegenseitigen Reiseverkehr ihrer Staatsbürger im Wege stehen, zu beseitigen.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006471

Dokumentnummer

NOR12071070

Alte Dokumentnummer

N5197612929I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/532/A3/NOR12071070

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