Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (BR Jugoslawien)
Typ
Vertrag – BR Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
28.04.1997
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
27.03.1974
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in
BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Für Montenegro (
BGBl. III Nr. 124/2007) und für Kosovo (
BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF:
BGBl. Nr. 479/1976 (NR: GP XIV
RV 34 AB 90 S. 16. BR:
S. 348.)
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien haben,
um der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,
folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem den Bundeskanzler gemäß Art. 69 Abs. 2 B-VG vertretenden Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 am 18. September 1976 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem den Bundeskanzler gemäß Artikel 69, Absatz 2, B-VG vertretenden Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, am 18. September 1976 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2017
Gesetzesnummer
10009410
Dokumentnummer
NOR11009601
Alte Dokumentnummer
N7197610783U