Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 339/1976

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.07.1976

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

25.02.1975

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Rechtshilfe in Strafsachen
StF: BGBl. Nr. 339/1976 (NR: GP XIV RV 67 AB 132 S. 21. BR: AB 1488 S. 350.)

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsche geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 26, Absatz eins, am 18. Juli 1976 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002369

Dokumentnummer

NOR11002392

Alte Dokumentnummer

N2197621575S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/339/P0/NOR11002392

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