Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.06.1976
Außerkrafttretensdatum
30.06.2026
Index
50/04 Berufsausbildung
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. § 4 Abs. 17 Lehrberufslisteverordnung,
BGBl. II Nr. 41/2020 idF
BGBl. II Nr. 205/2026
Text
Schlußbestimmungen
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1976 in Kraft.
(3)Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1976 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Dezember 1976 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1977 in Kraft.
Schlagworte
Obstkonservierer
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2026
Gesetzesnummer
10006501
Dokumentnummer
NOR12071292
Alte Dokumentnummer
N51976151830