Bundesrecht konsolidiert

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Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 210/1976

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.06.1976

Außerkrafttretensdatum

30.06.2026

Index

50/04 Berufsausbildung

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. § 4 Abs. 17 Lehrberufslisteverordnung, BGBl. II Nr. 41/2020 idF BGBl. II Nr. 205/2026

Text

Schlußbestimmungen

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1976 in Kraft.
  3. Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1976 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Dezember 1976 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1977 in Kraft.

Schlagworte

Obstkonservierer

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2026

Gesetzesnummer

10006501

Dokumentnummer

NOR12071292

Alte Dokumentnummer

N51976151830

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/210/P5/NOR12071292

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