Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 148/1976

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.05.1976

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.05.1975

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 148/1976 (NR: GP XIV RV 35 AB 91 S. 16. BR: AB 1465 S. 348.)

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln,

und der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. März 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, am 2. Mai 1976 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2016

Gesetzesnummer

10009426

Dokumentnummer

NOR11009617

Alte Dokumentnummer

N7197616083R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/148/P0/NOR11009617

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