Bundesrecht konsolidiert

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Abgabenänderungsgesetz 1975 Art. 7

Kurztitel

Abgabenänderungsgesetz 1975

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 636/1975

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

01.01.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

ARTIKEL römisch sieben

Umstellung zivilrechtlicher Verträge

Beruht eine Leistung, die nach dem 31. Dezember 1975 erbracht wird, auf einem Vertrag, der vor dem 1. Jänner 1976 geschlossen worden ist, so hat der Empfänger der Leistung dem Leistenden die sich aus der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes ergebende Mehrbelastung zu ersetzen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich oder schlüssig anderes vereinbart oder sie hätten auch bei Kenntnis der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes kein anderes Entgelt vereinbart.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014

Gesetzesnummer

10004221

Dokumentnummer

NOR12046341

Alte Dokumentnummer

N3197526958L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/636/A7/NOR12046341

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