Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
31.12.1975
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
§ 5. (1) Die strafgerichtliche Untersuchung und Beurteilung erstreckt sich auch auf die privatrechtlichen Vorfragen.Paragraph 5, (1) Die strafgerichtliche Untersuchung und Beurteilung erstreckt sich auch auf die privatrechtlichen Vorfragen.
(2)Absatz 2An das über eine solche ergangene Erkenntnis des Zivilrichters ist der Strafrichter, soweit es sich um die Beurteilung der Strafbarkeit des Beschuldigten handelt, nicht gebunden.
Schlagworte
Präjudizialfrage, Bindung
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR12030300
Alte Dokumentnummer
N2197523653S