Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
23.11.1975
Außerkrafttretensdatum
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Text
Artikel 3
Die in Artikel 16 des Übereinkommens zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern vom 14. März 1952 genannte Gemischte Kommission ist auch zur Durchführung dieses Zusatzprotokolls berufen.
Sie setzt zu diesem Zweck eine eigens hierfür bestimmte Unterkommission ein.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016
Gesetzesnummer
10009400
Dokumentnummer
NOR12119846
Alte Dokumentnummer
N7197533329L