Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens Art. 3

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 591/1975

Typ

Vertrag – Sambia

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

07.12.1975

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

ARTIKEL römisch drei

Ziffer eins Das der Regierung der Republik Sambia nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen ist nach 7 tilgungsfreien Jahren innerhalb von 25 Jahren zurückzuzahlen.

Ziffer 2 Die Regierung der Republik Sambia wird der österreichischen Bundesregierung das nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen in 18 Raten zurückzahlen, von denen sich 17 auf je 1 Million Schilling und eine auf 1,5 Millionen Schilling belaufen.

Ziffer 3 Die erste Rückzahlung wird am 31. Dezember 1982 geleistet. Die übrigen Rückzahlungen werden jährlich am 31. Dezember eines jeden Jahres geleistet.

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016

Gesetzesnummer

10004198

Dokumentnummer

NOR40040796

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/591/A3/NOR40040796

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