ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
1.Ziffer eins Das der Regierung der Republik Sambia nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen ist nach 7 tilgungsfreien Jahren innerhalb von 25 Jahren zurückzuzahlen.
2.Ziffer 2 Die Regierung der Republik Sambia wird der österreichischen Bundesregierung das nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen in 18 Raten zurückzahlen, von denen sich 17 auf je 1 Million Schilling und eine auf 1,5 Millionen Schilling belaufen.
3.Ziffer 3 Die erste Rückzahlung wird am 31. Dezember 1982 geleistet. Die übrigen Rückzahlungen werden jährlich am 31. Dezember eines jeden Jahres geleistet.