Bundesrecht konsolidiert

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 527/1975

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

17.10.1975

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

Die gesetzliche Regelung der Gewährung von Unterkunft, der Verwendung von zu Wohnzwecken benützten Räumen sowie der Haltung von Nutztieren in solchen Räumen unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von gesundheitlichen Gefahren ist eine Angelegenheit des Gesundheitswesens im Sinne des Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 12, B-VG.

Anmerkung

Bisher wurde kein diesbezügliches Bundesgesetz erlassen.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000579

Dokumentnummer

NOR12008427

Alte Dokumentnummer

N11975150000

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/527/A1/NOR12008427

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