Wald ist so zu behandeln, daß die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen (§ 6 Abs. 2) nachhaltig gesichert bleiben;Wald ist so zu behandeln, daß die Produktionskraft des Bodens erhalten und seine Wirkungen (Paragraph 6, Absatz 2,) nachhaltig gesichert bleiben;