(5)Absatz 5,Wird bei der ersten Wahl keine unbedingte Mehrheit der gültigen Stimmen erzielt, so wird eine zweite Wahl vorgenommen. Ergibt sich auch bei dieser keine unbedingte Stimmenmehrheit, so findet die engere Wahl statt. In diese kommen diejenigen, welche bei der zweiten Wahl die meisten Stimmen erhielten, in der doppelten Anzahl der zu Wählenden. Haben bei der zweiten Wahl mehrere gleich viele Stimmen, so entscheidet das Los, wer von ihnen in die engere Wahl kommt. Ergibt sich auch bei der engeren Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das Los.