Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Staatsrat der Volksrepublik Polenund, der Staatsrat der Volksrepublik Polen
sind, von dem Wunsche geleitet, zwecks Entwicklung und Erleichterung der wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu vermeiden, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Diese Bevollmächtigten haben, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, folgendes vereinbart: