Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik” bzw. „slowakisch” treten
an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik”,
„Tschechoslowakische Sozialistische Republik”, „CSSR”,
„Tschechische und Slowakische Föderative Republik” oder „CSFR”
bzw. „tschechoslowakisch”, soweit dieser Vertrag die
österreichisch-slowakische Staatsgrenze betrifft.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel
(
BGBl. Nr. 1046/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des
Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung
verzichtet. Ein „Beachte” befindet sich in jedem Dokument,
unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Titel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze
StF:
BGBl. Nr. 344/1975
Zuletzt aktualisiert am
11.03.2009