Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
Artikel 13
Sollten an den in den Artikeln 1 bis 4 genannten Wasserläufen plötzlich natürliche Veränderungen eintreten, so werden die Vertragsstaaten im Rahmen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern vom 7. Dezember 1967, soweit wesentliche wasserwirtschaftliche Interessen oder ökonomische Gründe nicht entgegenstehen, dafür sorgen, daß die Mittellinie dieser Wasserläufe nach Möglichkeit wieder in die Lage gebracht wird, die mit der Grenzlinie nach diesem Vertrag über die gemeinsame Staatsgrenze übereinstimmt.
Anmerkung
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern,
BGBl. Nr. 106/1970.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023
Gesetzesnummer
10000587
Dokumentnummer
NOR12008552
Alte Dokumentnummer
N1197547509L