Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 217/1975

Typ

Vertrag – Luxemburg

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.05.1975

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.03.1972

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

Zusatzabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *1)
StF: BGBl. Nr. 217/1975 (NR: GP XIII RV 598 AB 654 S. 64. BR: AB 910 S. 319.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg, von dem Wunsche geleitet, in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Prozeßübereinkommens vom 1. März 1954 - im folgenden als Haager Übereinkommen bezeichnet - zu erleichtern und den Rechtsschutz ihrer Staatsangehörigen zu sichern, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

________________________

*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. März 1975 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 17. Mai 1975 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002341

Dokumentnummer

NOR11002364

Alte Dokumentnummer

N2197514489R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/217/P0/NOR11002364

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