Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen) Art. 3

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Urkundenwesen - Zusatzprotokoll (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 79/1974

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

20.02.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Text

Artikel 3

Dieses Protokoll ist ein integrierender Teil des Vertrages und bedarf der Ratifikation. Das Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Vertrag in Kraft und wird für den gleichen Zeitraum gelten wie dieser. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu diesem Protokoll erfolgt in Warschau gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden zum Vertrag.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Wien, am 25. Jänner 1973 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002311

Dokumentnummer

NOR12029944

Alte Dokumentnummer

N2197418052R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/79/A3/NOR12029944

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