Bundesrecht konsolidiert

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Zeichen und Siegel, Bezeichnung und Abkürzung der Bezeichnung der Weltorganisation für geistiges Eigentum in arabischer Schrift Art. 1

Kurztitel

Zeichen und Siegel, Bezeichnung und Abkürzung der Bezeichnung der Weltorganisation für geistiges Eigentum in arabischer Schrift

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 609/1974

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.10.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

26/02 Marken- und Musterschutz

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird kundgemacht daß das in Anlage 1 Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) abgebildete Zeichen und Siegel, die in Anlage 2 abgebildete Bezeichnung und die in Anlage 3 abgebildete Abkürzung der Bezeichnung der Weltorganisation für geistiges Eigentum in arabischer Schrift von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 1. September 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 304, betreffend Zeichen der Weltorganisation für geistiges Eigentum, nicht berührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2025

Gesetzesnummer

10002291

Dokumentnummer

NOR12029466

Alte Dokumentnummer

N2197410095W

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/609/A1/NOR12029466

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