Bundesrecht konsolidiert

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Strafgesetzbuch § 74

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Strafgesetzbuch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 599/1988

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 74

Inkrafttretensdatum

01.01.1989

Außerkrafttretensdatum

30.09.1998

Abkürzung

StGB

Index

24/01 Strafgesetzbuch

Text

Andere Begriffsbestimmungen

Paragraph 74, Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist

  1. Ziffer eins
    unmündig: wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  2. Ziffer 2
    jugendlich: wer das vierzehnte, aber noch nicht das neunzehnte Lebensjahr vollendet hat;
  3. Ziffer 3
    minderjährig: wer das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
  4. Ziffer 4
    Beamter: jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgesellschaft, als deren Organ allein oder gemeinsam mit einem anderen Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist;
  5. Ziffer 5
    gefährliche Drohung: eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist;
  6. Ziffer 6
    Entgelt: jede einer Bewertung in Geld zugängliche Gegenleistung, auch wenn sie einer anderen Person zugute kommen soll als der, der sie angeboten oder gegeben wird;
  7. Ziffer 7
    Urkunde: eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.

Schlagworte

Kind

Gesetzesnummer

10002296

Dokumentnummer

NOR12029617

Alte Dokumentnummer

N2197415069T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P74/NOR12029617

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