Bundesrecht konsolidiert

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Strafgesetzbuch § 175

Kurztitel

Strafgesetzbuch

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 60/1974

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 175

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

StGB

Index

24/01 Strafgesetzbuch

Text

Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel

Paragraph 175,
  1. Absatz eins,Wer in der Absicht, sich oder einem anderen die Begehung einer nach Paragraph 171, oder Paragraph 173, mit Strafe bedrohten, wenn auch noch nicht bestimmten Handlung zu ermöglichen, einen Kernbrennstoff, einen radioaktiven Stoff, einen Sprengstoff, einen Bestandteil eines Sprengstoffs oder eine zur Herstellung oder Benutzung eines dieser Stoffe erforderliche Vorrichtung anfertigt, erwirbt oder besitzt, oder einen solchen Stoff einem anderen überläßt, von dem er weiß (Paragraph 5, Absatz 3,), daß er ihn zur Vorbereitung einer der genannten mit Strafe bedrohten Handlungen erwirbt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
  2. Absatz 2,Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn er freiwillig, bevor die Behörde (Paragraph 151, Absatz 3,) von seinem Verschulden erfahren hat, den Gegenstand der Behörde übergibt, es ihr ermöglicht, des Gegenstands habhaft zu werden, oder sonst die Gefahr beseitigt, daß von dem Gegenstand zur Begehung einer nach Paragraph 171, oder Paragraph 173, mit Strafe bedrohten Handlung Gebrauch gemacht wird.

Anmerkung

1. Zu Abs. 1 vgl. auch Sicherheitskontrollgesetz, BGBl. Nr. 408/1972, StrahlenschutzG, BGBl. Nr. 227/1969, V BGBl. Nr. 47/1972, und AtomhaftpflichtG, BGBl. Nr. 117/1964.
2. Siehe auch Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443/1986, und das BG BGBl. Nr. 540/1977 ("Kriegsmaterialgesetz"), sowie V BGBl. Nr. 624/1977.

Schlagworte

Atom, Uran, Plutonium, Dynamit, Anschlag, Bombe, tätige Reue,
Erfolgsabwendung

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015

Gesetzesnummer

10002296

Dokumentnummer

NOR12029721

Alte Dokumentnummer

N2197415173T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P175/NOR12029721

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