Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Philippinen) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Philippinen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 537/1974

Typ

Vertrag – Philippinen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.06.1974

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.07.1970

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK DER PHILIPPINEN
StF: BGBl. Nr. 537/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik der Philippinen,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr, die beide am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurden,

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Luftverkehrsabkommen ist gemäß seinem Artikel 16, am 29. Juni 1974 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2019

Gesetzesnummer

10011464

Dokumentnummer

NOR11011729

Alte Dokumentnummer

N9197414152T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/537/P0/NOR11011729

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