Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik der Philippinen,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr, die beide am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurden,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen: