Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
02.10.1974
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
16.11.1971
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, von gerichtlichen Vergleichen und von Notariatsakten
StF:
BGBl. Nr. 521/1974 (NR: GP XIII
RV 376 AB 647 S. 64. BR:
S. 319.)
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik sind in dem Wunsche geleitet, in Zivil- und Handelssachen die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, von gerichtlichen Vergleichen und von Notariatsakten zu sichern, übereingekommen, hierüber ein Abkommen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 am 2. Oktober 1974 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, am 2. Oktober 1974 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk,
Vollstreckungsrechtshilfe, Exekution
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Gesetzesnummer
10002313
Dokumentnummer
NOR11002336
Alte Dokumentnummer
N2197421602S