Bundesrecht konsolidiert

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Gewerbeordnung 1973 § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1974

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.08.1974

Außerkrafttretensdatum

30.06.1993

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

2. Einteilung der Gewerbe

Paragraph 5,

Die Gewerbe sind entweder

  1. Ziffer eins
    Anmeldungsgewerbe, das sind Gewerbe, die bei Erfüllung der allgemeinen und der etwa vorgeschriebenen besonderen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden dürfen (Paragraph 6,), oder
  2. Ziffer 2
    konzessionierte Gewerbe, das sind Gewerbe, die erst nach Erlangung einer Bewilligung (Konzession) ausgeübt werden dürfen (Paragraph 25,).

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12069985

Alte Dokumentnummer

N5197418383S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P5/NOR12069985

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