Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 323f
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Außerkrafttretensdatum
30.06.1993
Abkürzung
GewO 1973
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Besondere Voraussetzungen
§ 323f.Paragraph 323 f,
Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater erfordert neben der Erfüllung der im § 25 Abs. 1 Z 1 angeführten Voraussetzungen die Erbringung des Befähigungsnachweises. Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen die Erbringung des Befähigungsnachweises.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. Nr. 399/1988
Schlagworte
Lebensberater
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12075807
Alte Dokumentnummer
N5198811464J