Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gewerbeordnung 1973 § 183

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1974

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 183

Inkrafttretensdatum

01.08.1974

Außerkrafttretensdatum

30.06.1993

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Luftfahrzeugmechanikergewerbe

Paragraph 183,
  1. Absatz eins,Der Konzessionspflicht unterliegt die Erzeugung und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät.
  2. Absatz 2,Unter Wartung im Sinne des Absatz eins, sind
    1. Ziffer eins
      die Instandsetzung einschließlich der Überholung oder Änderungsarbeiten sowie
    2. Ziffer 2
      die Instandhaltung (einfache Wartung) zu verstehen, wobei die einfache Wartung die regelmäßige Pflege und Kontrolle sowie die Behebung geringfügiger, die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen oder die Betriebssicherheit von Luftfahrtgerät nicht beeinträchtigender Mängel einschließlich des Ein- und Ausbaues von Bestandteilen umfaßt.

Schlagworte

Einbau

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12070166

Alte Dokumentnummer

N5197418565S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P183/NOR12070166

Navigation im Suchergebnis