Artikel 3
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 6./8. Juli 1970 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Reit im Winkl **) außer Kraft.
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**) Siehe BGBl. Nr. 285/1970**) Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 285 aus 1970,