das Recht, zum persönlichen Gebrauch steuer- und abgabenfrei sowie frei von Einfuhrverboten und -beschränkungen folgendes einzuführen:
(i) ihre Einrichtungsgegenstände und persönliche Habe in
einem oder mehreren getrennten Transporten und danach die notwendigen Ergänzungen;
(ii) alle vier Jahre einen Kraftwagen;
(iii) beschränkte Mengen bestimmter Artikel, die zum
persönlichen Gebrauch und Verbrauch, jedoch nicht für Geschenk- oder Verkaufszwecke bestimmt sind, die OEL ist berechtigt, ein eigenes “Commissary” einzurichten oder es werden ihre Angestellten Zugang zu einem der in Wien bestehenden “Commissaries” erhalten; zur Regelung der Ausübung dieser Rechte wird ein Zusatzabkommen abgeschlossen werden.