Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. Feber 1974 bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation hinterlegt; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 22 Abs. 2 am 8. Mai 1974 für Österreich in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 7. Feber 1974 bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation hinterlegt; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, am 8. Mai 1974 für Österreich in Kraft.
Derzeit gehören dem Abkommen folgende Staaten an: Argentinien, Australien, Barbados, Belgien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Burundi, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabon, Ghana, Griechenland, Guatemala, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kenia, Kolumbien, Korea, Laos, Lesotho, Libyen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Obervolta, Pakistan, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Portugal, Rwanda, Sambia, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Singapur, Spanien, Südafrika, Taiwan, Thailand, Togo, Trinidad und Tobago, Tschad, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern.
Nachstehende Staaten haben anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde folgende Vorbehalte erklärt oder Erklärungen abgegeben:
Guatemala, Philippinen, Südafrika und Ungarn haben erklärt, sich durch Art. 24 Abs. 1 des Abkommens als nicht gebunden zu betrachten.Guatemala, Philippinen, Südafrika und Ungarn haben erklärt, sich durch Artikel 24, Absatz eins, des Abkommens als nicht gebunden zu betrachten.
Die Niederlande haben erklärt, daß das Abkommen für Surinam und die Niederländischen Antillen 90 Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft treten soll, an dem die niederländische Regierung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation mitgeteilt hat, daß Surinam und die Niederländischen Antillen die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Maßnahmen getroffen haben.
Das Vereinigte Königreich hat erklärt, daß das Abkommen für Süd-Rhodesien erst in Kraft treten soll, wenn die Regierung des Vereinigten Königreichs die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation davon in Kenntnis gesetzt hat, daß sie in der Lage ist, die ihr durch das Abkommen auferlegten Verpflichtungen in bezug auf dieses Gebiet voll zu erfüllen.