(5)Absatz 5,Auf die Berufung des Zentralbetriebsrates sind die Vorschriften der §§ 51 Abs. 3, 54 Abs. 2, 56 Abs. 1, 57, 59 und 60 sinngemäß anzuwenden.Auf die Berufung des Zentralbetriebsrates sind die Vorschriften der Paragraphen 51, Absatz 3, 54, Absatz 2, 56, Absatz eins, 57, 59 und 60 sinngemäß anzuwenden.