die Post- und Telegraphenverwaltung, der Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen und Eisenbahnen im Sinne des § 1 Idie Post- und Telegraphenverwaltung, der Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen und Eisenbahnen im Sinne des Paragraph eins, römisch eins
Z 1 Eisenbahngesetz 1957, samt den von diesen betriebenen sonstigen Verkehrszweigen (Kraftfahr-, Schiffahrts-, Straßenbahnlinien und Seilbahnen);Ziffer eins, Eisenbahngesetz 1957, samt den von diesen betriebenen sonstigen Verkehrszweigen (Kraftfahr-, Schiffahrts-, Straßenbahnlinien und Seilbahnen);