Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen - Zusatzprotokoll (Rumänien)
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
20.03.1974
Außerkrafttretensdatum
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
Artikel 3
Die zuständigen Zentralstellen der beiden Vertragsstaaten werden einander auf Ersuchen im Bereich der Sozialversicherung zum amtlichen Gebrauch abgaben- und kostenfrei Urkunden übermitteln und Auskünfte erteilen.
Anmerkung
Als zuständige Zentralstelle kommt in Österreich im allgemeinen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, soweit es sich aber um Entscheidungen der für Leistungsstreitigkeiten der Sozialversicherung zuständigen Gerichte handelt, das Bundesministerium für Justiz in Betracht.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002303
Dokumentnummer
NOR12029528
Alte Dokumentnummer
N2197413107T