Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Landesgrenze Oberösterreich - Steiermark - Bereich Laussabach § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Landesgrenze Oberösterreich - Steiermark - Bereich Laussabach

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 62/1973

Typ

BVG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.08.1973

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

11/02 Grenzänderungen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz einsDie Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Steiermark ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde Weyer-Land (politischer Bezirk Steyr-Land) und der steiermärkischen Gemeinde Weißenbach an der Enns (politischer Bezirk Liezen) zwischen den Abgrenzungslinien Nr. 1 und Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 sowie Nr. 5 und Nr. 6 durch die Mittellinie des Laussabaches bestimmt. Die Abgrenzungslinien sind Gerade, die durch je zwei mit gleichen Ziffern bezeichnete, koordinatenmäßig ausgewiesene Festpunkte festgelegt sind; ihre Lage ist im beiliegenden Plan Anmerkung, Der Plan ist nicht darstellbar.) im Maßstab 1 : 5760 dargestellt.
  2. Absatz 2Die Mittellinie des Laussabaches ist eine ausgeglichene, fortlaufende Linie, die von den beiderseitigen Benetzungslinien bei mittlerer Wasserführung gleich weit entfernt ist.

Schlagworte

Grenzverlauf

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2013

Gesetzesnummer

10000529

Dokumentnummer

NOR12007708

Alte Dokumentnummer

N11973135800

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/62/P1/NOR12007708

Navigation im Suchergebnis