Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Notariatstarifgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 32
Inkrafttretensdatum
01.07.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.2001
Abkürzung
NTG
Index
27/02 Notare
Beachte
Betragsanpassung durch V
Text
Kanzleigebühren
§ 32.Paragraph 32,
Die Schreibgebühr beträgt für jede Seite 21 S, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.
Anmerkung
1. Die hier angeführten Gebührenbeträge ergeben sich aufgrund der letzten Zuschlagsfestsetzung gem. § 35 durch
BGBl. II Nr. 149/1997. Diese V ist am 1. Juli 1997 in Kraft getreten und auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1997 bewirkt wurden.
2. Protesturschriften und Empfangsbestätigungen vgl. § 33
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024
Gesetzesnummer
10002267
Dokumentnummer
NOR12039349
Alte Dokumentnummer
N2199746734L