PRÄAMBEL
Die VERTRAGSPARTEIEN des vorliegenden Abkommens, das im Rahmen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens unter Mitwirkung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ausgearbeitet worden ist,
In der Erwägung, daß der internationale Austausch von Lehrmaterial
für die Entwicklung des Unterrichts und der Berufsausbildung, den unentbehrlichen Voraussetzungen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, von wesentlicher Bedeutung ist,
In der Überzeugung, daß die Einführung allgemeiner Erleichterungen
für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Lehrmaterial hierzu wirksam beitragen kann,
sind wie folgt übereingekommen: