Bundesrecht konsolidiert

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Internationaler Straßenverkehr (UdSSR) § 0

Kurztitel

Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 453/1973

Typ

Vertrag – UdSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1973

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.07.1973

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Beachte

Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: BGBl. Nr. 453/1973

Änderung

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und

geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,

haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.2003

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019

Gesetzesnummer

10011445

Dokumentnummer

NOR11011710

Alte Dokumentnummer

N9197313841T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/453/P0/NOR11011710

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