Die österreichische Beitrittsurkunde zum vorstehenden Abkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt. Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 4 lit. b am 18. August 1973 für Österreich in Kraft.Die österreichische Beitrittsurkunde zum vorstehenden Abkommen wurde am 11. Mai 1973 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt. Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz 4, Litera b, am 18. August 1973 für Österreich in Kraft.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum vom 23. Mai 1973 gehören folgende Staaten dem Abkommen an:
Algerien, Australien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark (einschließlich der Färöer-Inseln), Deutsche Demokratische Republik, Irland, Israel, Liechtenstein, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika.
Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens abgegeben: Belgien, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Marokko, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien.Nachstehende Staaten haben Erklärungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens abgegeben: Belgien, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Marokko, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien.
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*1) Diese deutsche Übersetzung ist von den zuständigen Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz im Einvernehmen mit BIRPI hergestellt worden.