Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, die Vorteile der in den beiden Vertragsstaaten geltenden Rechtsvorschriften über die Soziale Sicherheit den Personen zu gewährleisten, auf die diese Vorschriften anzuwenden sind oder waren, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen und haben hiefür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich
Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
der Präsident der Französischen Republik
Herrn François Leduc,
a. o. und bev. Botschafter der Französischen Republik in Wien,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: