Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung - Quellensteuern § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Quellensteuern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 172/1972 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 41/2008

Typ

Vertrag – Dänemark

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.04.1972

Außerkrafttretensdatum

26.03.2008

Unterzeichnungsdatum

25.01.1972

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Dänischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen
StF: BGBl. Nr 172/1972

Änderung

Sprachen

Deutsch, Dänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und das Königlich Dänische Finanzministerium haben, in Ausführung von Artikel 10 und 10 A des Abkommens vom 23. Oktober 1961 zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des dieses Abkommen abändernden Protokolls vom 29. Oktober 1970 (im folgenden "Abkommen genannt) folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Vorstehende Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 10, Absatz eins, am 25. April 1972 in Kraft getreten.

Das Protokoll vom 29. Oktober 1970 zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist in Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1972, kundgemacht.

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2008

Gesetzesnummer

10004114

Dokumentnummer

NOR11004150

Alte Dokumentnummer

N3197212672T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/172/P0/NOR11004150

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