Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.05.1981
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 1
Anwendungsbereich
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten verpflichten sich, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach den Bestimmungen dieses Vertrages im Bereich der Zollvorschriften und der Vorschriften über Verbrauchsteuern und Monopole, deren Verwaltung jeweils dem Bund obliegt, Rechts- und Amtshilfe zu leisten.
(2)Absatz 2,Zollvorschriften im Sinne dieses Vertrages sind die von den Zollverwaltungen zu vollziehenden Rechtsvorschriften über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, die sich auf Zölle und sonstige Abgaben oder auf Verbote, Beschränkungen und Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen. Hierzu gehören auch die Vorschriften der landwirtschaftlichen Marktorganisationen, nach denen Abschöpfungen und Erstattungen bei der Ein- oder Ausfuhr vorgenommen werden.
Schlagworte
Zollangelegenheit, Verbrauchsteuerangelegenheit, Rechtshilfe, Einfuhr
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Gesetzesnummer
10004093
Dokumentnummer
NOR40002716