Auf Grund des Art. 65 Abs. 2 lit. b des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 schaffe ich zur Auszeichnung von Personen, die sich in längjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel. Auf Grund des Artikel 65, Absatz 2, Litera b, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 schaffe ich zur Auszeichnung von Personen, die sich in längjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel.