Bundesrecht konsolidiert

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Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 309/1971

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

14.08.1971

Außerkrafttretensdatum

21.04.1978

Index

37/04 Internationale Finanzinstitutionen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 95 Millionen US-Dollar auf 270 Millionen US-Dollar erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 15. Dezember 1971 einzuzahlen.
  2. Absatz 2,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, die gesamte Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds zu übernehmen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf künftige Quotenerhöhungen.

Im RIS seit

07.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2023

Gesetzesnummer

10004087

Dokumentnummer

NOR40255100

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1971/309/P1/NOR40255100

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