Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und die Ausstattung der Scheidemünzen zu 50 Schilling, die anläßlich der Feierlichkeiten zum 300jährigen Bestandsjubiläum der Universität Innsbruck ab 23. März 1970 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt:Auf Grund des Paragraph eins, des Scheidemünzengesetzes 1963, Bundesgesetzblatt Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und die Ausstattung der Scheidemünzen zu 50 Schilling, die anläßlich der Feierlichkeiten zum 300jährigen Bestandsjubiläum der Universität Innsbruck ab 23. März 1970 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt: