Nachdem der am 31. Mai 1967 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben samt Anlagen und Briefwechsel und welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Vertragswerk für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
sind übereingekommen, über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich beim Bau, bei der Instandhaltung oder Erneuerung von Staustufen und Grenzbrücken sowie beim Betrieb von Staustufen an der österreichisch-deutschen Grenze ergeben, einen Vertrag zu schließen.
Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Lujo T o n č i č - S o r i n j,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland:
Herrn Dr. Josef L ö n s,
Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Wien,
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben: