Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Lecknertal) (BRD) Art. 1

Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Lecknertal) (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 285/1970

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1970

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

Im Lecknertal wird auf österreichischem Gebiet an der Wegegabel östlich des Lecknersees eine vorgeschobene deutsche Grenzdienststelle errichtet. Bei dieser Grenzdienststelle finden nur Abfertigungen im kleinen Grenzverkehr und im Ausflugsverkehr statt.

Anmerkung

1. Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
2. BGBl. Nr. 834/1993 betrifft nur Grenzübergang Kiefersfelden-Autobahn und Kiefersfelden-Staatsstraße.

Schlagworte

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2014

Gesetzesnummer

20000433

Dokumentnummer

NOR40004681

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/285/A1/NOR40004681

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