Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 142/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 124/1963) hinterlegt. Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 124 aus 1963,) hinterlegt.
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.