Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Behinderteneinstellungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 3 § 25
Inkrafttretensdatum
01.01.1989
Außerkrafttretensdatum
28.04.1994
Abkürzung
BEinstG
Index
68/01 Behinderteneinstellung
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 25.Paragraph 25,
Alle bis einschließlich 31. Dezember 1974 bewilligten Abänderungen der Pflichtzahl gemäß § 1 Abs. 4 sind letztmals für die Berechnung der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1974 anzuwenden und verlieren mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ihre Wirksamkeit. Alle bis einschließlich 31. Dezember 1974 bewilligten Abänderungen der Pflichtzahl gemäß Paragraph eins, Absatz 4, sind letztmals für die Berechnung der Ausgleichstaxe für das Kalenderjahr 1974 anzuwenden und verlieren mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ihre Wirksamkeit.
Anmerkung
1. § 24 wurde durch Artikel IV Abs. 4,
BGBl. Nr. 721/1988, aufgehoben. Die Artikelbezeichnung und -überschrift wurde daher hierher übernommen.
2. BVG: Art. I,
BGBl. Nr. 721/1988
Im RIS seit
19.10.2023
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2023
Gesetzesnummer
10008253
Dokumentnummer
NOR40256377