Bundesrecht konsolidiert

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Behinderteneinstellungsgesetz Art. 2 § 7g

Kurztitel

Behinderteneinstellungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 22/1970 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2013

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 2 § 7g

Inkrafttretensdatum

01.08.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BEinstG

Index

68/01 Behinderteneinstellung

Text

Sonstige Rechtsfolgen der Diskriminierung im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis

Paragraph 7 g,
  1. Absatz eins,Erhält ein behinderter Dienstnehmer wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots des Paragraph 7 b, Absatz eins, Ziffer 2, durch den Dienstgeber für gleiche Arbeit oder für eine Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird, ein geringeres Entgelt als ein anderer Dienstnehmer, so hat er gegenüber dem Dienstgeber Anspruch auf Bezahlung der Differenz und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
  2. Absatz 2,Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots des Paragraph 7 b, Absatz eins, Ziffer 3, hat der Dienstnehmer Anspruch auf Gewährung der betreffenden Sozialleistung oder auf Ersatz des Vermögensschadens sowie auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
  3. Absatz 3,Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots des Paragraph 7 b, Absatz eins, Ziffer 4, hat der Dienstnehmer Anspruch auf Einbeziehung in die entsprechenden betrieblichen Aus- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen oder auf Ersatz des Vermögensschadens sowie auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
  4. Absatz 4,Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots des Paragraph 7 b, Absatz eins, Ziffer 6, hat der behinderte Dienstnehmer Anspruch auf Gewährung der gleichen Arbeitsbedingungen wie ein anderer Dienstnehmer oder auf Ersatz des Vermögensschadens sowie auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Schlagworte

Ausbildungsmaßnahme, Weiterbildungsmaßnahme

Im RIS seit

24.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2023

Gesetzesnummer

10008253

Dokumentnummer

NOR40151331

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/22/A2P7g/NOR40151331

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